Wichtige Informationen zur
Leistungsübernahme

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen die therapeutischen Leistungen in der Regel vollständig. Es empfiehlt sich, vor Aufnahme einer Psychotherapie die Rahmenbedingungen der Kostenerstattung mit Ihrer Privaten Krankenkasse und Beihilfestelle zu klären. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Gesetzliche Krankenkassen
In einer Privatpraxis kann die Behandlung nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. In begründeten Ausnahmefällen ist die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Falls Sie weitere Fragen diesbezüglich haben sollten, können Sie mich gerne kontaktieren.

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen
Die Kosten werden in der Regel nach Antragstellung übernommen. Es empfiehlt sich auch hier, die Rahmenbedingungen für die Kostenübernahme mit dem Versicherungsträger vor Beginn der Therapie zu klären.

Selbstverständlich können Sie die psychotherapeutische Behandlung jederzeit als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Bild - Dr. med. Annette Muck-Töns

Privatpraxis für Psychotherapie
Traumatherapie und Psychoonkologie

Dr. med. Annette Muck-Töns
Ärztliche Psychotherapeutin
Fachärztin für Allgemeinmedizin
und Psychotherapie
Psychoonkologie

St. Vither Str. 28
52066 Aachen
Fon 0241.4503840
Fax 0241.4504188
mt@traumatherapie-aachen.de

Termine nach telefonischer
Absprache